Erbwaffen
 

Erbwaffen

Erbwaffen


Sie haben einen geliebten Angehörigen verloren.
Zu ihrer Trauer kommen noch Schreiben und Auflagen der Waffenbehörde.

Wir helfen Ihnen:

Falls Sie nicht über die waffenrechtlichen Voraussetzungen verfügen, bieten wir Ihnen gerne
auch eine Beratung vor Ort an.


Einige Möglichkeiten :

  • Ankauf

  • Lagerung bis die Auflagen erfüllt werden

  • Deko-Umbau

  • Kommisionsverkauf

  • Kommisionsversteigerung

  • Sie können natürlich die Waffe selbst verkaufen und wir übernehmen für Sie die waffenrechtliche Abwicklung


    ! WICHTIG !
    Bei einem falschen Umgang mir Waffen und Munition, z.B Verkauf oder Lagerung, auch als Erbe,machen Sie sich strafbar.
    Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe.