Erbwaffen
Sie haben einen geliebten Angehörigen verloren.
Zu ihrer Trauer kommen noch Schreiben und Auflagen der Waffenbehörde.
Wir helfen Ihnen:
Falls Sie nicht über die waffenrechtlichen Voraussetzungen verfügen, bieten wir Ihnen gerne
auch eine Beratung vor Ort an.
Einige Möglichkeiten :
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Ankauf
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Lagerung bis die Auflagen erfüllt werden
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Deko-Umbau
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Kommisionsverkauf
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Kommisionsversteigerung
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Sie können natürlich die Waffe selbst verkaufen und wir übernehmen für Sie die waffenrechtliche Abwicklung
! WICHTIG !
Bei einem falschen Umgang mir Waffen und Munition, z.B Verkauf oder Lagerung, auch als Erbe,machen Sie sich strafbar.
Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe.