Waffensachkunde
 

Waffensachkunde

Waffensachkundeprüfung:


Das Waffengesetz schreibt zum Erwerb einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe den Nachweis der Waffensachkunde vor.

Sportschützen können nach erfolgreicher Sachkundeprüfung ihre Waffenbesitzkarte beantragen.

Bei Erbwaffen muß dringend zuvor Rücksprache mit dem zuständigen Amt erfolgen.
Erben ohne Waffensachkundeprüfung dürfen die Waffen nur blockiert lagern.
Dieser Umbau ist mit erheblichen Kosten verbunden .

Beachten Sie bitte, dass die Waffensachkundeprüfung für Sportschützen im
Bewachungsgewerbe nicht anerkannt wird.

Die Lehrgänge und Prüfungen entsprechen den Anforderungen des Waffengesetzes,
sowie der Allgemeinen Waffengesetzverordnung.
Die Anmeldung muß spätestens 4 Wochen vor Beginn der Schulung bei der zuständigen
Behörde gemeldet werden.
Jeder Teilnehmer erhält nach dem Lehrgang und bestandener Prüfung ein Zeugnis
zum Nachweis der Waffensachkunde.


 

Kursanbieter:

 

Waffensachkunde Jobst